Häufige Fragen: GGG Voluntas antwortet.

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Häufige Fragen zum Thema Patientenverfügung.


Was umfasst das Beratungsangebot von GGG Voluntas?

Die freiwilligen Berater(innen) von GGG Voluntas beraten persönlich und umfassend zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Bestattungsverfügung. Aufgrund des Beratungsgesprächs erstellen sie mit Ihnen Ihre persönlichen Vorsorgedokumente. Die Hinterlegung und der Erinnerungs-Service ermöglichen es, dass Ihre Patientenverfügung jederzeit verfügbar und aktuell ist.

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste und handschriftlich unterzeichnete Willenserklärung im Bezug auf medizinische und pflegerische Massnahmen für den Fall von Urteilsunfähigkeit. Die Patientenverfügung von GGG Voluntas entsteht aufgrund einer persönlichen Beratung (kein Formular).

 

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

In einem Vorsorgeauftrag regeln Sie Ihre rechtliche Vertretung im Falle von Urteilsunfähigkeit.

 

Was ist eine Bestattungsverfügung?

In einer Bestattungsverfügung regeln Sie die Einzelheiten Ihrer Bestattung (Bestattungsart, Bestattungsort, Einzelheiten der Abdankung etc.). GGG Voluntas berät Sie und erstellt mit Ihnen Ihre persönliche Bestattungsverfügung.

 

Was ist die Hinterlegung?

GGG Voluntas hinterlegt sämtliche persönlichen Vorsorgedokumente bei der Medizinischen Notfallzentrale Basel. Dadurch haben Sie die Gewähr, dass die Patientenverfügung, die Bestattungsverfügung und der Vorsorgeauftrag jederzeit und in die ganze Welt übermittelt werden können.

 

Was ist ein persönlicher Ausweis?

GGG Voluntas stellt für Sie einen persönlichen Ausweis aus. Dieser hat Kreditkartenformat. Er dokumentiert Ihre hinterlegten Dokumente und gibt die Telefonnummer an, unter welcher diese abgerufen werden können.

 

Ist die Patientenverfügung verbindlich?

Medizin und Recht betonen die Verbindlichkeit der Patientenverfügung. Sie binden diese jedoch auch an Bedingungen:

  • Sie muss aktuell sein.
  • Sie darf keine rechtswidrigen Forderungen enthalten.
  • Sie muss klar formuliert und aussagekräftig sein.
  • Sie muss auf die Situation zutreffen.

Um diesen Bedingungen gerecht zu werden, empfehlen VertreterInnen aus Medizin und Recht eine persönliche Beratung für die Erstellung der Patientenverfügung. Dies hat sich GGG Voluntas zur Aufgabe gemacht.

 

Ein Beitrag des Tages-Anzeiger (Sozial + Sicher) beantwortet weitere Fragen rund um das Thema Selbstbestimmung.