Unsere Stärke: Erfahrene Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit für Sie.
Eine klar formulierte Patientenverfügung bietet bei Urteilsunfähigkeit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Angehörige, Ärzte und Pflegende. GGG Voluntas ist aufgrund langjähriger Erfahrung sowie vielseitiger Expertenmeinungen überzeugt, dass eine solche individuelle, möglichst konkrete Patientenverfügung nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs erstellt werden kann.
Der Ablauf der Beratung bei GGG Voluntas
Der erste Schritt liegt bei Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Gespräch mit einer Beraterin / einem Berater.
Zur Vorbereitung erhalten Sie Unterlagen von GGG Voluntas.

Im ersten Gespräch (im Beratungsraum unserer Geschäftsstelle) werden mit Ihrem persönlichen Berater / Beraterin wichtige Fragen geklärt, ergänzende Informationen weitergegeben und die von Ihnen gewünschten Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Bestattungsverfügung, Vorsorgeauftrag) verfasst. Das Gespräch findet im vertraulichen Rahmen statt. Die Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Ebenso werden sämtliche Unterlagen mit grösster Vertraulichkeit behandelt.
Kurze Zeit nach dem Gespräch erhalten Sie einen Vorschlag Ihrer Dokumente zur Überprüfung.
Im zweiten Gespräch klären Sie mit Ihrem persönlichen Berater / Beraterin aufgrund des Entwurfs die Einzelheiten Ihrer Patientenverfügung oder weiterer Vorsorgeverfügungen. Sobald alle Fragen restlos geklärt sind und die Patientenverfügung vollumfänglich Ihrem Willen entspricht, erhalten Sie diese zur Unterzeichnung.
GGG Voluntas empfiehlt die Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel. Auch dies ein Plus des Angebotes von GGG Voluntas. So ist die Patientenverfügung jederzeit schnell verfügbar.
Unabhängig vom Hinterlegungsort erhalten Sie Ihren persönlichen Ausweis, der über die vorhandenen Dokumente Auskunft gibt und zeigt, wie sie angefordert werden können.