Die Vorsorgeverfügungen im Überblick.

GGG Voluntas berät umfassend

Wir beraten bei der Erstellung folgender Vorsorgeverfügungen:

 

- Die Patientenverfügung von GGG Voluntas

Mit der Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr bilden und äussern können. Sie halten darin schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wollen und welche zu unterlassen sind. Darüber hinaus macht die Patientenverfügung Angaben über persönliche Werthaltungen, Vertrauenspersonen und Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll.

 

- Der Vorsorgeauftrag

Im Vorsorgeauftrag regeln Sie Ihre rechtliche Vertretung im Falle von Urteilsunfähigkeit. Eine Person, die Ihr Vertrauen geniesst und über Ihre Vorstellungen Bescheid weiss, wirkt dann als Ihre gesetzliche Vertretung.

 

- Die Bestattungsverfügung

In der Bestattungsverfügung können Sie Ihre Bestattungswünsche festhalten, z.B. die Bestattungsart, den Ort, die Gestaltung der Feier und die Todesanzeige.

 

persönlicher Ausweis

Hinterlegung und persönlicher Ausweis

Wenn Ihre Patientenverfügung zum Tragen kommen soll, ist es wichtig, dass sie jederzeit abgerufen werden kann. Deshalb bietet GGG Voluntas die Hinterlegung der Patientenverfügung und weiterer Vorsorgeverfügungen bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel an. Sie haben so die Gewissheit, dass Ihre persönlichen Dokumente jederzeit abrufbar sind und in die ganze Welt übermittelt werden können.

Ein persönlicher Ausweis im Kreditkartenformat gibt über die hinterlegten Dokumente Auskunft und zeigt, wie sie schnell und unkompliziert angefordert werden können.

 

Aufruf zur Aktualisierung nach 2 Jahren

Wir teilen Ihnen rechtzeitig mit, wann Ihre Patientenverfügung zu überprüfen und neu zu unterzeichnen ist. Soll diese nämlich Ihren aktuellen Willen widerspiegeln, ist es unerlässlich, dass der Moment der Unterzeichnung möglichst kurze Zeit zurückliegt. GGG Voluntas empfiehlt, in Übereinstimmung mit der Meinung zahlreicher Rechtsexperten und -expertinnen, Patientenverfügungen alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Unter der Ruprik "Formulare" können Sie auch bei Änderungen ein Aktualisierungformular downloaden und uns zustellen.