
GGG Voluntas berät umfassend
Wir beraten bei der Erstellung folgender Vorsorgeverfügungen:
- Die Patientenverfügung von GGG Voluntas
Mit der Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr bilden und äussern können. Sie halten darin schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wollen und welche zu unterlassen sind. Darüber hinaus macht die Patientenverfügung Angaben über persönliche Werthaltungen, Vertrauenspersonen und Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll.
- Antrag auf Ernennung eines Beistandes oder einer Beiständin
- Die Bestattungsverfügung
In der Bestattungsverfügung können Sie Ihre Bestattungswünsche festhalten, z.B. die Bestattungsart, den Ort, die Gestaltung der Feier und die Todesanzeige.

Hinterlegung und persönlicher Ausweis
Wenn Ihre Patientenverfügung zum Tragen kommen soll, ist es wichtig, dass sie jederzeit abgerufen werden kann. Deshalb bietet GGG Voluntas die Hinterlegung der Patientenverfügung und weiterer Vorsorgeverfügungen bei der MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel (MNZ) an. Sie haben so die Gewissheit, dass Ihre persönlichen Dokumente jederzeit abrufbar sind und in die ganze Welt übermittelt werden können.
Ein persönlicher Ausweis im Kreditkartenformat gibt über die hinterlegten Dokumente Auskunft und zeigt, wie sie schnell und unkompliziert angefordert werden können.
Aufruf zur Aktualisierung nach 2 bis 3 Jahren
Wir teilen Ihnen rechtzeitig mit, wann Ihre Patientenverfügung zu überprüfen und neu zu unterzeichnen ist. Soll diese nämlich Ihren aktuellen Willen widerspiegeln, ist es unerlässlich, dass der Moment der Unterzeichnung möglichst kurze Zeit zurückliegt. GGG Voluntas empfiehlt, in Übereinstimmung mit der Meinung zahlreicher Rechtsexperten und -expertinnen, Patientenverfügungen alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Unter der Ruprik "Formulare" können Sie auch bei Änderungen ein Aktualisierungformular downloaden und uns zustellen.