GGG Voluntas informiert.

Persönliche Patientenverfügung. Grundlagen für die Beratung

GGG Voluntas bietet im Herbst 2010, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, einen Kurs für Interessierte an der Beratungstätigkeit bei einem Rotkreuz-Kantonalverband oder GGG Voluntas an. Dieses Angebot eignet sich auch für Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen am Thema interessiert oder beratend tätig sind.

Die Teilnehmenden werden mit Referaten, Gruppenarbeiten und persönlicher Auseinandersetzung, unter anderem mit dem Erstellen einer eigenen Patientenverfügung während der Fortbildung, in die Thematik eingeführt. 

Die detaillierten Angaben werden wir in den nächsten Wochen publizieren.

Februar 2010

 

Kurzfassung der SAMW Richtlinien

Ende Oktober hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW eine Kurzfassung der Richtlinien "Patientenverfügung" publiziert. Diese geben in kurzer Form Auskunft über die wichtigsten Fragen und richten sich an medizinische Laien, sowie Fachpersonen, die Patientenverfügungen erstellen oder schnell beurteilen müssen, ob eine vorliegende Patientenverfügung wichtige Kriterien erfüllt. Als praktische Hilfestellung wurden zudem Fragen zur Auseinandersetzung mit der persönlichen Werthaltung herausgebeben.

November 2009

 

Richtlinen der SAMW zum Erstellen von Patientenverfügungen

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorlagen von Patientenverfügungen. Sowohl für ÄrztInnen als auch für Laien ist es schwierig, sich in dieser Vielfalt zurechtzufinden. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat deshalb Richtlinien zum Erstellen von Patientenverfügungen und deren Umsetzung im medizinischen Alltag ausgearbeitet. Die Richtlinien richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und weitere Fachpersonen, welche Patienten beim Verfassen einer Patientenverfügung beraten und Patientenverfügungen in einer konkreten Entscheidungssituation umsetzen. Die Richtlinien sind hier zu finden. Diese werden in der Regel in die Standesordnung der FMH aufgenommen und dadurch für FMH-Mitglieder verbindlich. Darüber hinaus aber können die Richtlinien jenen Personen, welche eine Patientenverfügung verfassen oder aktualisieren möchten, Orientierung geben."

Juni 2009

 

Jahresbericht 2008

Es freut uns sehr, Ihnen unseren ersten Jahresbericht vorlegen zu dürfen!

Sie können ihn mit dem nachfolgenden Link abrufen.

Er soll Sie zur kritischen Auseinandersetzung mit GGG Voluntas einladen, ein Bild von unserer Organisation geben und Ihnen zeigen, mit welchen Themen wir uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!

Mai 2009

 

 

Das hat es noch nicht gegeben: Basler Patientenverfügung

GGG Voluntas, Medizinische Gesellschaft Basel MedGes und das Universitätsspital Basel haben gemeinsam die neue „Basler Patientenverfügung“ entwickelt und geben diese gemeinsam heraus.

Die herausgebenden Organisationen weisen darauf hin, dass eine Patientenverfügung mit der Ärztin/dem Arzt oder mit einer spezialisierten Beratungsstelle wie GGG Voluntas besprochen werden sollte. Auch Angehörige sollten einbezogen werden.

Die Basler Patientenverfügung entspricht heutigen Anforderungen der Wissenschaft. Dazu gehören das Darlegen persönlicher Einstellungen und Werte in Bezug auf Gesundheit, Krankheit und Tod. Diese sind bei medizinischen Entscheidungen eine wertvolle Orientierung. Weiter können für unterschiedliche Situationen auch spezifische medizinische Massnahmen erlaubt oder untersagt werden.

Alle Informationen sind auf der Website www.basler-patientenverfuegung.ch zu finden.

29. Januar 2009

 

Medizinethische Richtlinien für Patientenverfügungen

Im Jahr 2006 hat die Zentrale Ethikkkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW den Entschluss gefasst, klare Richtlinien für valide (gültige) Patientenverfügungen zu erarbeiten. Der Geschäftsleiter von GGG Voluntas, Herr P. Lack, wurde mit dem Vorsitz der Arbeitsgruppe betraut. Gemeinsam mit zehn SpezialistInnen aus Medizin, Pflege und Recht legt die Arbeitsgruppe nach rund zweieinhalbjähriger Arbeit nun einen Entwurf vor, der von der Zentralen Ethikkommission und dem Senat der SAMW Ende November genehmigt worden ist.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema hat gezeigt, wie anspruchsvoll das Verfassen einer Patientenverfügung ist. Dabei fallen die formalen Anforderungen (z.B. Schriftlichkeit oder handschriftliche Unterzeichnung, Datierung) weniger ins Gewicht als vielmehr die nötigen Informationen, welche für eine informierte Willensbildung unabdingbar sind. Das Verfassen einer Patientenverfügung macht eine Auseinandersetzung mit Krankheit, Unfall, Sterben und Tod erforderlich. In gesunden Lebensphasen ist es nicht einfach, sich in die Situation einer schweren Krankheit oder des Sterbens zu versetzen und sich vorzustellen, welchen medizinischen Massnahmen man in Grenzsituationen zustimmen würde und welchen nicht.

Entsprechend legt der Richtlinienentwurf auch grosses Gewicht auf die Beratung bzw. die Aufklärung beim Verfassen einer Patientenverfügung. Dies kann – wie bereits in der Schweiz umgesetzt – einerseits durch Ärzte und Pflegefachpersonen, andererseits durch spezialisierte Beratungsstellen erfolgen. Im Rahmen dieser Beratung kann über mögliche Verläufe einer Krankheit und therapeutische Handlungsoptionen informiert werden.

Der Entwurf geht nun in eine öffentliche Vernehmlassung bis Ende Februar 2009. Der vollständige Wortlaut der Richtlinien kann von der Website der SAMW (www.samw.ch) heruntergeladen werden. Stellungnahmen zum Entwurf können bis Ende Februar 2009 an das Generalsekretariat der SAMW, Petersplatz 13, 4051 Basel, zu richten.

 

Einen ausführlichen Fachbeitrag zum Richtlinienentwurf finden Sie hier.  

11. Dezember 2008

 

 

Die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung rückt wieder einen Schritt näher!

Am 2. und 3. Oktober 2008 wurde im Nationalrat das neue Erwachsenenschutzgesetz (Revision Vormundschaftsrecht) beraten und die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag ein weiteres Mal bekräftigt. Damit haben die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung eine weitere Hürde genommen! GGG Voluntas steht einer schweizweit einheitlichen rechtlichen Regelung positiv gegenüber und setzt sich durch die Mitarbeit in der ethischen Subkommission"Patientenverfügung" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW für klare Standards ein. Seit langem unterstützt GGG Voluntas die Verbreitung von Patientenverfügungen und weiteren Vorsorgeverfügungen und berät Einzelpersonen beim Verfassen. Die detaillierten Voten sind zu finden im offiziellen Parlamentsprotokoll

06.Oktober 2008

 

Buchtipp: Cornelia Kazis (Radio DRS) und Bettina Ugolini „ICH KANN DOCH NICHT IMMER FÜR DICH DA SEIN“, Wege zu einem besseren Miteinander von erwachsenen Kindern und betagten Eltern, Pendo München und Zürich 2008.

 

Die beiden Fachautorinnen schildern in eindrücklicher Weise die mögliche Beziehungsproblematik sowohl aus der Sicht der Kinder wie der Eltern. Wie kann man hilfebedürftigen Eltern zur Seite stehen, ohne sie zu bevormunden, ohne unter aufkommenden Gefühlen wie Überforderungen oder Scham zu leiden? Kazis und Ugolini geben alltägliche Situationen mal aus der Kindersicht oder der Elternsicht wieder. Ihre besondere Leistung besteht in der Analyse der Situationen und praktikablen Vorschlägen zu einem respektvollem Umgang miteinander. Sehr lesenswert!

 

In einer Sendung von Radio DRS ist Cornelia Kazis zudem im Gespräch mit Bettina Ugolini: Link zur Sendung

02.Oktober 2008

 

Workshop der European Science Foundation (ESF) zu Patientenverfügungen.

Vom 18.-22. Juni fand in Zürich eine Tagung statt, an der rund 30 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern und der USA teilgenommen haben. Ziel war der Überblick über die medizinethische und rechtliche Situation zum Patientenselbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und zur Patientenverfügung im Besonderen. P. Lack, Geschäftsleiter GGG Voluntas, hat zusammen mit Prof. Dr. C. Regamey die Schweiz vertreten. Die Präsentation der medizinethischen und rechtlichen Situation in 20 Ländern hat einen vertieften Einblick in unterschiedliche Autonomiekonzepte gegeben und Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen ermöglicht. Auch wurde nach Möglichkeiten der weiteren Verankerung von Patientenselbstbestimmung und Patientenverfügungen diskutiert, so dass Menschen, die sich in verschiedenen Ländern aufhalten, eine gewisse Sicherheit in Bezug auf ihr Selbstbestimmungsrecht geniessen. Angesichts der zunehmenden Mobilität von Menschen ist dies ein Anliegen, die von Mandanten auch gegenüber GGG Voluntas vorgebracht wird. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, ist noch offen. Es ist für das Jahr 2009 eine Publikation über die Ergebnisse der Tagung geplant, welche auch Aussenstehenden Einblick in die behandelten Themen geben wird. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Beratung beim Erstellen von Patientenverfügungen von grosser Wichtigkeit ist und das Angebot von GGG Voluntas bisher (leider) einmalig ist und von allen Seiten positiv gewürdigt wird. Mehr Informationen

Juni 2008

 

Juni 2008: SF DRS - Sternstunde: Gespräch über Suizidbeihilfe und würdiges Sterben.

Im Rahmen der "Sternstunde Philosophie" vom 01.06.2008 hat sich der Ethiker Markus Zimmermann-Acklin zu den Themen Suizidbeihilfe in der Schweiz und Selbstbestimmung am Lebensende geäussert. Das Gespräch gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Debatte in der Schweiz, mögliche Entwicklungen und zeigt differenziert die medizin-ethischen Fragestellungen auf, die dahinter stehen.

Juni 2008

Radio DRS 2-Sendungen zu Beratung und Begleitung aufgeschaltet.

Ab sofort können Sie sich die informativen Radiosendungen von Radio DRS 2 anhören zu den Themen 'Die Patientenverfügung: gut beraten bei GGG Voluntas', 'Die Schule der Anteilnahme' und 'Menschen begleiten bei Krankheit, Trauer und Sterben'.

März 2008