
Bericht zur interdisziplinären Medizinrechtstagung vom 9./10.12.11 in Basel
Die öffentliche Tagung „Selbstbestimmung an der Schwelle zwischen Leben und Tod“ der Juristischen Fakultät Basel richtete sich an eine breitere Öffentlichkeit, vor allem an Praktikerinnen und Praktiker aus den Berufsfeldern Medizin, Jurisprudenz und Ethik und bezweckte die Förderung einer fächerübergreifenden Diskussion.
Aus den verschiedenen Blickwinkeln dieser drei Fachdisziplinen wurde das Thema Selbstbestimmung vielschichtig beleuchtet. Die Veranstaltung war aufgeteilt in drei Teilen: „Allgemeine Einführung in den Themenbereich“, „Autonomie zu Beginn des Lebens“ und „Selbstbestimmung am Lebensende“. Am Ende blieb der Eindruck wie Interdisziplinarität zur ganzheitlichen Betrachtung des Themas beiträgt.
Nationale Palliative Care-Tagung 2011, 30.11.-01.12. in Lausanne
Tagungsbericht von Beate Wölfle, Leiterin Begleitdienst
Mit dem Thema „Palliative Care – Betrifft uns Alle!“ bot die Tagung interessante Fachbeiträge und Workshops. Organisiert wurde sie von palliative.ch, der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung. Im europäischen Jahr der Freiwilligen 2011 thematisierte die Fachtagung auch die Freiwilligenarbeit. Die Studie der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit “Freiwillige in der Palliative Care Schweiz” wurde vorgestellt. Hiermit wurde sichtbar, wie unverzichtbar Freiwillige in der Palliative Care sind. Das Schweizerische Rote Kreuz stellte auf der Tagung zusammen mit Caritas Schweiz Ergebnisse einer Befragung von Institutionen vor, die Freiwillige ausbilden. Dargestellt wurde die Übereinstimmung der Fachpersonen zum Bedarf an Bildung und Support von Freiwilligen in Palliative Care. Im Rahmen der Erstellung der Nationalen Standards wird an gemeinsamen Richtlinien für die Bildungsanbieter gearbeitet. “Freiwillige tragen die Grundwerte von Palliative Care in die Gesellschaft hinein”, dies wie die wesentliche Unterstützung der kranken Menschen waren weitere Ergebnisse der Befragung.
GGG Voluntas war ebenfalls in diese Expertenbefragung einbezogen worden.
Im Rahmen der Palliative Care Tagung wurde Beate Wölfle als Einsatzleiterin des GGG Voluntas Begleitdienstes zu dem Besonderen der Freiwilligenarbeit in Palliative Care interviewt.
Datum für Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts bleibt 1.1.2013
Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden abgelehnt, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben, wie er in seinem Antwortschreiben festhält. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kantone in zwei Umfragen für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013 ausgesprochen hat. Den Kantonen stehen damit vier Jahre zur Verfügung, um das am 19. Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete neue Erwachsenenschutzrecht umzusetzen.
Nähere Informationen
Passage - Lehrgang in Palliative Care 2012
Die Daten für unser Bildungsangebot "Menschen begleiten bei Krankheit, Trauer und Sterben" im 2012 sind festgelegt!
Die Informationsabende finden am 08.02 und am 08.03.2012 jeweils von 17.00 bis 18.30 Uhr statt.
17.08.11
Jahresbericht 2010
Es freut uns, Ihnen unseren aktuellen Jahresbericht 2010 vorlegen zu können.
Im Europäischen Freiwilligenjahr macht es uns besonders Freude, Ihnen aufzuzeigen, was möglich sein kann, wenn Freiwillige Zeit und Kraft für Andere einsetzen. Dies gerade auch in sensiblen Bereichen, welche besondere Fähigkeiten der Freiwilligen voraussetzen.
30.6.11
Kurzer Bericht zur Informationsveranstaltung "Patientenverfügung - wozu?"
Der Seniorenverband Nordwestschweiz, das Bethesdaspital und GGG Voluntas luden am 26. Mai 2011 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Patientenverfügung" ein.
Die Patientenverfügung ist nicht nur nützlich, sondern unerlässlich, damit unser Wille auch bei Urteilsunfähigkeit respektiert werden kann! Dies war die Kernaussage von Herr Dr. med. Martin Conzelmann, Chefarzt vom geriatrischen Kompetenzzentrum im Felix Platter-Spital.
Auch aus der Sicht des Juristen, Herr Dr. jur. Jürg Müller, Leiter des Rechtsdienst am Universitätsspital Basel, ist die Selbstbestimmung ein zentraler Begriff der Medizinethik. Mit Inkrafttreten des neuen Erwchsenenschutzgesetzes (frühestens 2013) , wird die Patientenverfügung rechtlich verbindlich und schweizweit einheitlich geregelt.
Eindrucksvoll plädierte Jürg Matter, Theologe, für die Patientenverfügung. Es zwingt die Verfasserin oder den Verfasser, über seine Vorstellung vom Leben und Sterben nachzudenken und auch mit der Familie über dieses schwierigen Themen zu sprechen.
Evelyne Albiez-Dunkel, GGG Voluntas
1.6.2011
Kurs für Fachpersonen "Patientenverfügung im beruflichen Alltag"
Wir freuen uns, Ihnen zum zweiten Mal die Weiterbildung für Fachpersonen zum Thema Patientenverfügung anbieten zu können. Die Patientenverfügung ist heutzutage in aller Munde und gewinnt nochmals an Bedeutung mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes (2013). Dies regelt die Verbindlichkeit der Patientenverfügung schweizweit einheitlich.
Die 4-tägige Witerbildung richtet sich an Pflegefachpersonen, die sich fundiertes Wissen zu gesetzlichen, ethischen und praxisorientierten Grundlagen aneignen wollen und befähigt, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeiteinrichtungen beim Erstellen einer Patientenverfügung individuell zu beraten.
GGG Voluntas zählt auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Patientenverfügung sowohl in der Theorie wie auch in der Praxis. Die Dozierenden sind ausgewiesenen Experten im Thema Patientenverfügung und ihre verschiedenen Hintergründe ermöglichen es, das Thema breit zu beleuchten und zu diskutieren.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne am Informationsanlass vom 15. Juni von 17.00 bis 18.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle oder rufen Sie uns an!
Jahresbericht 2009
Es freut uns sehr, Ihnen unseren aktuellen Jahresbericht vorzulegen.
Er informiert Sie über die Aktvitäten und Ziele von GGG-Voluntas und soll Ihnen ein Bild über unsere Organisation geben.
Viel Vergnügen bei der Lektüre!
Kurzfassung der SAMW Richtlinien
Ende Oktober hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW eine Kurzfassung der Richtlinien "Patientenverfügung" publiziert. Diese geben in kurzer Form Auskunft über die wichtigsten Fragen und richten sich an medizinische Laien, sowie Fachpersonen, die Patientenverfügungen erstellen oder schnell beurteilen müssen, ob eine vorliegende Patientenverfügung wichtige Kriterien erfüllt. Als praktische Hilfestellung wurden zudem Fragen zur Auseinandersetzung mit der persönlichen Werthaltung herausgebeben.
November 2009
Richtlinen der SAMW zum Erstellen von Patientenverfügungen
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorlagen von Patientenverfügungen. Sowohl für ÄrztInnen als auch für Laien ist es schwierig, sich in dieser Vielfalt zurechtzufinden. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat deshalb Richtlinien zum Erstellen von Patientenverfügungen und deren Umsetzung im medizinischen Alltag ausgearbeitet. Die Richtlinien richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und weitere Fachpersonen, welche Patienten beim Verfassen einer Patientenverfügung beraten und Patientenverfügungen in einer konkreten Entscheidungssituation umsetzen. Die Richtlinien sind hier zu finden. Diese werden in der Regel in die Standesordnung der FMH aufgenommen und dadurch für FMH-Mitglieder verbindlich. Darüber hinaus aber können die Richtlinien jenen Personen, welche eine Patientenverfügung verfassen oder aktualisieren möchten, Orientierung geben."
Juni 2009
Das hat es noch nicht gegeben: Basler Patientenverfügung
GGG Voluntas, Medizinische Gesellschaft Basel MedGes und das Universitätsspital Basel haben gemeinsam die neue „Basler Patientenverfügung“ entwickelt und geben diese gemeinsam heraus.
Die herausgebenden Organisationen weisen darauf hin, dass eine Patientenverfügung mit der Ärztin/dem Arzt oder mit einer spezialisierten Beratungsstelle wie GGG Voluntas besprochen werden sollte. Auch Angehörige sollten einbezogen werden.
Die Basler Patientenverfügung entspricht heutigen Anforderungen der Wissenschaft. Dazu gehören das Darlegen persönlicher Einstellungen und Werte in Bezug auf Gesundheit, Krankheit und Tod. Diese sind bei medizinischen Entscheidungen eine wertvolle Orientierung. Weiter können für unterschiedliche Situationen auch spezifische medizinische Massnahmen erlaubt oder untersagt werden.
Alle Informationen sind auf der Website www.basler-patientenverfuegung.ch zu finden.
29. Januar 2009
Medizinethische Richtlinien für Patientenverfügungen
Im Jahr 2006 hat die Zentrale Ethikkkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW den Entschluss gefasst, klare Richtlinien für valide (gültige) Patientenverfügungen zu erarbeiten. Der Geschäftsleiter von GGG Voluntas, Herr P. Lack, wurde mit dem Vorsitz der Arbeitsgruppe betraut. Gemeinsam mit zehn SpezialistInnen aus Medizin, Pflege und Recht legt die Arbeitsgruppe nach rund zweieinhalbjähriger Arbeit nun einen Entwurf vor, der von der Zentralen Ethikkommission und dem Senat der SAMW Ende November genehmigt worden ist.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema hat gezeigt, wie anspruchsvoll das Verfassen einer Patientenverfügung ist. Dabei fallen die formalen Anforderungen (z.B. Schriftlichkeit oder handschriftliche Unterzeichnung, Datierung) weniger ins Gewicht als vielmehr die nötigen Informationen, welche für eine informierte Willensbildung unabdingbar sind. Das Verfassen einer Patientenverfügung macht eine Auseinandersetzung mit Krankheit, Unfall, Sterben und Tod erforderlich. In gesunden Lebensphasen ist es nicht einfach, sich in die Situation einer schweren Krankheit oder des Sterbens zu versetzen und sich vorzustellen, welchen medizinischen Massnahmen man in Grenzsituationen zustimmen würde und welchen nicht.
Entsprechend legt der Richtlinienentwurf auch grosses Gewicht auf die Beratung bzw. die Aufklärung beim Verfassen einer Patientenverfügung. Dies kann – wie bereits in der Schweiz umgesetzt – einerseits durch Ärzte und Pflegefachpersonen, andererseits durch spezialisierte Beratungsstellen erfolgen. Im Rahmen dieser Beratung kann über mögliche Verläufe einer Krankheit und therapeutische Handlungsoptionen informiert werden.
Der Entwurf geht nun in eine öffentliche Vernehmlassung bis Ende Februar 2009. Der vollständige Wortlaut der Richtlinien kann von der Website der SAMW (www.samw.ch) heruntergeladen werden. Stellungnahmen zum Entwurf können bis Ende Februar 2009 an das Generalsekretariat der SAMW, Petersplatz 13, 4051 Basel, zu richten.
Einen ausführlichen Fachbeitrag zum Richtlinienentwurf finden Sie hier.
11. Dezember 2008
Die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung rückt wieder einen Schritt näher!
Am 2. und 3. Oktober 2008 wurde im Nationalrat das neue Erwachsenenschutzgesetz (Revision Vormundschaftsrecht) beraten und die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag ein weiteres Mal bekräftigt. Damit haben die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung eine weitere Hürde genommen! GGG Voluntas steht einer schweizweit einheitlichen rechtlichen Regelung positiv gegenüber und setzt sich durch die Mitarbeit in der ethischen Subkommission"Patientenverfügung" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW für klare Standards ein. Seit langem unterstützt GGG Voluntas die Verbreitung von Patientenverfügungen und weiteren Vorsorgeverfügungen und berät Einzelpersonen beim Verfassen. Die detaillierten Voten sind zu finden im offiziellen Parlamentsprotokoll
06.Oktober 2008
Workshop der European Science Foundation (ESF) zu Patientenverfügungen.
Vom 18.-22. Juni fand in Zürich eine Tagung statt, an der rund 30 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern und der USA teilgenommen haben. Ziel war der Überblick über die medizinethische und rechtliche Situation zum Patientenselbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und zur Patientenverfügung im Besonderen. P. Lack, Geschäftsleiter GGG Voluntas, hat zusammen mit Prof. Dr. C. Regamey die Schweiz vertreten. Die Präsentation der medizinethischen und rechtlichen Situation in 20 Ländern hat einen vertieften Einblick in unterschiedliche Autonomiekonzepte gegeben und Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen ermöglicht. Auch wurde nach Möglichkeiten der weiteren Verankerung von Patientenselbstbestimmung und Patientenverfügungen diskutiert, so dass Menschen, die sich in verschiedenen Ländern aufhalten, eine gewisse Sicherheit in Bezug auf ihr Selbstbestimmungsrecht geniessen. Angesichts der zunehmenden Mobilität von Menschen ist dies ein Anliegen, die von Mandanten auch gegenüber GGG Voluntas vorgebracht wird. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, ist noch offen. Es ist für das Jahr 2009 eine Publikation über die Ergebnisse der Tagung geplant, welche auch Aussenstehenden Einblick in die behandelten Themen geben wird. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Beratung beim Erstellen von Patientenverfügungen von grosser Wichtigkeit ist und das Angebot von GGG Voluntas bisher (leider) einmalig ist und von allen Seiten positiv gewürdigt wird. Mehr Informationen
Juni 2008